Eine kleinere Untergruppe der dem Tourismus angegliederten Wirtschaftsbereiche bilden die Reiseveranstalter. Sie sind grundsätzlich ähnlich wie ein Reisebüro aufgebaut und bieten ebenfalls zusammengestellte Pauschalreisen an. Die verschiedenen Angebote firmieren unter dem eigenen Namen und werden nur von dieser Firma vermarktet. Ein solches Unternehmen gilt entweder als juristische oder natürliche Person. Eine von ihnen zum Erwerb freigestellte Reise besteht dabei generell aus der Kombination von mindestens zwei als Hauptreiseleistungen deklarierten Elementen. Dazu zählen unter anderem die Reisebeförderung der Kunden (die Art des Fortbewegungsmittels spielt dabei keine Rolle) und die Unterkunft in einem entsprechenden Etablissement. Weitere Hauptreiseleistungen wären etwa auch eine entsprechende Verköstigung oder weiterführende Angebote vor Ort eventuell auch von Drittanbietern. Der Unterschied zum Reisebüro liegt darin, dass das Reisebüro grundsätzlich zwischen die Ebene von Reiseveranstalter und dem Kunden geschaltet ist und selbst nicht zwingend die Verantwortung für Reisen übernehmen muss, jedoch sind die Grenzen zumeist eher fliessend.
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